Bauberatung Viele Bauherren von Ein- und Mehrfamilienobjekten haben wenig Zeit, in Regel noch weniger Finanzmittel und vertrauen auf die kontinuierliche Bauleitung und -überwachung durch den Planer. Aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit vielen Gerichtverfahren, die ich als freier Sachverständiger betreute, zeigt sich jedoch, dass Zeitnot, oft genug mangelnde Erfahrung sowie die schlampige Ausführung durch die weiteren am Baugeschehen Beteiligten häufig zu erkennbaren und verdecken Mängeln führen, die vom Bauherrn nicht hingenommen werden können. Weiterhin entziehen sich die Planer und Bauleiter unter Verweis auf nicht vereinbarte Leistungen oder auf zu geringe Honorare, für die ein vollumfängliche Leistung nicht erbracht werden kann, der der Verantwortung. Nach meiner Erfahrung ist die begleitende Bauberatung deutlich preiswerter und weniger zeitaufwendig als die Durchsetzung von Mängelansprüchen nach einer Abnahme oder nach der Ingebrauchnahme. Weiterhin muß der Bauherr beachten, dass er nach der Abnahme dem Unternehmer und dem Architekten die Mängel nachweisen muß. Vor der Abnahme müssen der Unternehmer und der Architekt, die häufig kooperieren, dem Bauherrn nachweisen, dass Ihr Werk mangelfrei ist. Meine Bauberatung ist als ergänzende und überwachende Leistung zu sehen. Hier stehen nicht die Beweissicherung oder die Erstellung von Gutachten im Vordergrund, sondern es werden durch sachverständige Begehungen monatlich und / oder im Zusammenhang mit Einzelgewerken (Arbeiten der Gewerke Beton, Mauerwerk, Putz, Estrich, Bodenbeläge, Verkabelungen, Sanitär und Heizung,.....) Einzelbereiche des Objektes in Augenschein genommen und auf Mängel hin überprüft. Meine Leistungen umfassen: Gemeinsame Begehungen mit dem Bauherren nach Wahl des Bauherrn Aufzeigen der Mängel oder der Mängelfreiheit, sowie die schriftliche Protokol- lierung Ermittlung der Mängelbeseitungungsmaßnahmen und der eventuellen Kosten Verweis auf die möglichen Rechtsmittel und die Rechtsnormen Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs oder dessen Vorbereitung Überwachung der Mängelbeseitungung Nachbegehung der Objekt Anfertigung einer Abschlußdokumentation
Viele Bauherren von Ein- und Mehrfamilienobjekten haben wenig Zeit, in Regel noch weniger Finanzmittel und vertrauen auf die kontinuierliche Bauleitung und -überwachung durch den Planer. Aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit vielen Gerichtverfahren, die ich als freier Sachverständiger betreute, zeigt sich jedoch, dass Zeitnot, oft genug mangelnde Erfahrung sowie die schlampige Ausführung durch die weiteren am Baugeschehen Beteiligten häufig zu erkennbaren und verdecken Mängeln führen, die vom Bauherrn nicht hingenommen werden können. Weiterhin entziehen sich die Planer und Bauleiter unter Verweis auf nicht vereinbarte Leistungen oder auf zu geringe Honorare, für die ein vollumfängliche Leistung nicht erbracht werden kann, der der Verantwortung. Nach meiner Erfahrung ist die begleitende Bauberatung deutlich preiswerter und weniger zeitaufwendig als die Durchsetzung von Mängelansprüchen nach einer Abnahme oder nach der Ingebrauchnahme. Weiterhin muß der Bauherr beachten, dass er nach der Abnahme dem Unternehmer und dem Architekten die Mängel nachweisen muß. Vor der Abnahme müssen der Unternehmer und der Architekt, die häufig kooperieren, dem Bauherrn nachweisen, dass Ihr Werk mangelfrei ist.
Meine Bauberatung ist als ergänzende und überwachende Leistung zu sehen. Hier stehen nicht die Beweissicherung oder die Erstellung von Gutachten im Vordergrund, sondern es werden durch sachverständige Begehungen monatlich und / oder im Zusammenhang mit Einzelgewerken (Arbeiten der Gewerke Beton, Mauerwerk, Putz, Estrich, Bodenbeläge, Verkabelungen, Sanitär und Heizung,.....) Einzelbereiche des Objektes in Augenschein genommen und auf Mängel hin überprüft. Meine Leistungen umfassen:
Gemeinsame Begehungen mit dem Bauherren nach Wahl des Bauherrn
Aufzeigen der Mängel oder der Mängelfreiheit, sowie die schriftliche Protokol- lierung
Ermittlung der Mängelbeseitungungsmaßnahmen und der eventuellen Kosten
Verweis auf die möglichen Rechtsmittel und die Rechtsnormen
Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs oder dessen Vorbereitung
Überwachung der Mängelbeseitungung
Nachbegehung der Objekt
Anfertigung einer Abschlußdokumentation
Begehungen mit dem Bauherrn
Qualitätssicherung und Reduktion von Kosten
sachverständige Mängelbeseitigung
Vermeidung von aufwendigen Prozessen durch technische Beratung
Kaufberatung bei Altbauten
Kaufberatung bei neueren Gebrauchtobjekten
Wertermittlungen für Gebrauchtobjekte
Undichte Kelleraußenwand / Schimmelbildung
fehlende Dachrinne am Krüppelwalm