Beratung bei der Sanierung von Hausanschlüssen Nach dem Landeswassergesetz NRW muss jeder Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienobjekten zu festgelegten Fristen (je nach Lage in einer Wasser- schutzzone) die Hausanschluss- / Grund- und Sammelleitungen auf Dichtigkeit prüfen lassen. Bei der jeweiligen Kommune kann in der Regel eine Liste von entsprechenden Firmen erfragt werden. Man muß darauf achten, ob die entsprechende Firma örtlich bekannt ist und ob seitens der Kommune eine entsprechende Kooperation besteht. Häufig sind die Hausanschlüsse vorallem in Bergsenkungsgebieten schadhaft und undicht. Dem Anschlussnehmer fällt dies oft nicht oder erst nach Wurzel- einwüchsen auf, die den Ablauf des Schmutzwassers behindern, auf. Die meisten Firmen, die die Dichtigkeitsprüfungen durchführen, bieten auch (meistens nur eines) Sanierungsverfahren an, welches dem Anschlussnehmer dann zur Sanierung empfohlen wird. Dies kann für den Anschlussnehmer sehr teuer werden. Auf Grund der aktuell hohen Nachfrage erfolgt in der Regel keine umfassende Beratung und die aktuellen Preisspannen für die gleiche Leistungen (z.B. 10,0 [m] Inliner) von 130,00 €/m bis 380,00 €/m machen eine genaue Prüfung erforderlich. Man sollte hellhörig werden wenn Nachfragen zu aktuellen Bauvorschriften, Normen oder DWA-Merk- und Arbeitsblätter nicht oder ausweichend beantwortet werden. Der Anschlußnehmer kann durch eine fachtechnische Beratung, wenn er die Untersuchungsergebnisse der Kanal-TV-Befahrung einem erfahrenen Bauin- genieur, der sich mit der Gebäudeentwässerung und mit der Analyse von TV-Untersuchungen von Abwasserkanälen auskennt, zur Prüfung gibt, Ausgaben einsparen. Da die Anschlüsse in der Regel zwischen 5,00 und 20,00 [m] lang sind, beträgt der Sichtungsaufwand, maximal 0,5 [h]. Hieraus kann bereits relativ sicher eine Empfehlung zum Sanierungs- verfahren ausgesprochen werden. Wobei Tiefenlage, Grundwasserstand, Be- wuchs, Überbauugen u.a. mit berücksichtigt werden müssen. Für 100,00 € bis maximal 250,00 € kann eine derartige Beratung für ein freistehendes Einfamilienhaus oder Doppelhaus einschliesslich eines sachverständigen schriftlichen Berichtes durchgeführt werden. Bei größeren Objekten und / oder mehreren Hausanschlüssen müsste ein Aufwandsangebot angefragt werden. In vielen Fällen hat es sich bereits gezeigt, dass das angebotene Sanierungs- verfahren unter Berücksichtigung der Schadensentstehung ungeeignet ist, und dass der Hausanschluss wegen der Kostenentwicklung und der Dauerhaftigkeit besser neu verlegt werden sollte.
Meine Beratung ist als ergänzende und überwachende Leistung zu sehen. Hier stehen nicht die Beweissicherung oder die Erstellung von Gutachten im Vordergrund, sondern es wird durch die sachverständige Begehungen des Ob- jektes und die sachverständige Sichtung der TV-Untersuchungen sichere Aussagen zum Sanierungs- / Reparatur- oder Bauverfahren unter Berücksich- tigung der Gesamtkosten gemacht. Meine Leistungen umfassen:
Gemeinsame Begehungen mit dem Bauherren innerhalb und außerhalb der Objekte
Prüfung der TV-Untersuchungen und sachverständige Darstellung der notwendigen Verfahren
Ermittlung der Sanierungskosten und -verfahren
Sicherstellung der Sanierung auf der Basis der aktuellen Normen
Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs oder dessen Vorbereitung
Überwachung der Sanierungsarbeiten
Sichtung der Nachbefahrung
Anfertigung einer Abschlussdokumentation
Sichtung der TV-Untersuchung durch Sachverständigen
Prüfung des Sanierungsverfahren und Kostenermittlung
Umfassende technische Beratung zur Mängelbeseitigung
Erhöhung der Lebensdauer des Hausanschlusses
Sicherstellung langfristiger Gewährleistungen
Optimierung bei der Wahl der Sanierungsverfahren
Gewährleistungsprüfungen
Wurzeleinwuchs im Hausanschluss
Rissbildung im Kämpferbereich rechts 3:00 Uhr